Die/der Betriebsleiter/in vertritt den Eigenbetrieb in Angelegenheiten die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, im Übrigen vertritt die/der Bürgermeister/in den Eigenbetrieb.
Gegenstand
1. Wirtschaftliche Verwaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften und Pachtgrundstücke; 2. Wirtschaftlicher Hafenbetrieb