| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweilig persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |