| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter (phG) ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer der phG sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB Alt. 2 befreit. |