Handelsregister A des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRA 2648
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen
Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt
Schwerin
b)
Schwerin
c)
Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt
- die Aufgabe Friedhofs- und
Bestattungswesens einschließlich der
Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen;
- die Aufgaben der öffentlichen Reinigung und
Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Plätze
und Wege
- und die Aufgaben der öffentlichen
Abfallentsorgung in Form eines
Eigenbetriebes.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein.
Sind mehrere Werkleiter bestellt, so vertreten zwei
Werkleiter gemeinsam.
b)
Werkleiter:
Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.1951
Werkleiter:
Dr. Wolf, Josef, Grambow, *XX.XX.1961
a)
Kommunaler Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Betriebssatzung vom 18.12.2000, zuletzt geändert am
22.07.2003
a)
18.12.2006
Niemann
2
b)
Nicht mehr
Werkleiter:
Dr. Wolf, Josef
Nicht mehr
Werkleiter:
Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.1951
Bestellt als
Werksleiter:
Wilczek, Ilka, Bandenitz, *XX.XX.1966
a)
25.06.2010
Matthiessen
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein.
Ist nur ein Stellvertreter bestellt, so vertritt dieser
allein. Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter
bestellt, so vertreten zwei Werkleiter oder zwei
Stellvertrer gemeinsam oder ein Werkleiter
gemeinsam mit einem Stellvertreter.
a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 13.06.2005 in § 1
und durch Beschluss vom 16.11.2009/13.12.2010 in § 3
geändert.
a)
01.09.2011
Matthiessen
Abruf vom 28.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRA 2648
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
b)
Bestellt als
stellvertretender Werkleiter:
Matlachowski, Hans-Dieter, Schwerin, *XX.XX.1951
4
c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt
- die Aufgaben des Friedhofs- und
Bestattungswesens einschließlich der
Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen;
- die Unterhaltung der öffentlichen Straßen,
Plätze und Wege;
- die Aufgaben der öffentlichen
Abfallentsorgung sowie
- die Umsetzung von investiven Maßnahmen
in den vorgenannten Bereichen.
b)
Nicht mehr
stellvertretender Werkleiter:
Matlachowski, Hans-Dieter, Schwerin, *XX.XX.1951
Bestellt als
stellvertretender Werkleiter:
Klabe, Axel, Schwerin, *XX.XX.1970
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2014 hat die Änderung
der Satzung in § 1 (Gegenstand) beschlossen.
a)
09.07.2014
Niemann
5
a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom
23.04.2018/10.07.2018 in § 3, § 4, § 5, § 6, § 7 und § 8
geändert.
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom
15.06.2020/21.10.2020 in § 4 und § 6 geändert.
a)
24.09.2021
Niemann
6
c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt
-die Aufgaben des Friedhofs- und
Bestattungswesens einschließlich der
Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen sowie des
Holzvorratsvermögens sowie
-die Unterhaltung der öffentlichen Straßen,
Plätze und Wege
-die Aufgaben der öffentlichen
Abfallentsorgung sowie
-die Umsetzung von investiven Maßnahmen in
den vorgenannten Bereichen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Sind nur ein Werkleiter und ein Stellvertreter bestellt,
sind diese jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter
bestellt, so vertreten zwei Werkleiter oder zwei
Stellvertrer gemeinsam oder ein Werkleiter
gemeinsam mit einem Stellvertreter.
a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom
31.01.2022/18.02.2022 in § 1 (Name, Gegenstand und
Bereiche), § 2 (Stammkapital), § 3 (Vertretung) und § 4
(Aufgaben der Werkleitung) geändert.
a)
04.01.2023
Niemann
Abruf vom 28.12.2024