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Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRA
1852
Bl.
1
Nr.
a)
Firma
Geschäftsinhaber,
T
der
|b)
Ort
der
Niederlassung
persönlich
haftende
a)Tag
der
Ein-
(Sitz
der
Gesellschaft)
Gesellschafter,
Eintragung
und
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
Vorstand,
Prok
Unterschrift
gung
(bei
juristischen
Personen)
|Abwickler
rokura
|
Rechtsverhältnisse
[>
Bemerkungen
1
|
2
3
4
5
6
1
a)
Verbandsvorsteher:
[örtentlich-rechtliche
Körperschaft
als
ja)
Warnow-Wasser-
und
Abwasser-
Wasserverband
im
Sinne
des
Gesetzes
über
25.
April
2000
verband
Dietmar
Vogel,
Wasser-
und
Bodenverbände
(Wasserverbands-
geb.
am
gesetz
-
WVG
-)
vom
29.
Februar
1991.
1
—
b)
15.05.1937,
/
Rostock
Rostock
Die
Satzung
wurde
durch
aufsichtsbehörd-
VA
c)
-
das
Verbandsgebiet
durch
die
Beschaffung
und
Bereitstel-
lung
von
Trinkwasser
zu
ver-
sorgen
sowie
aus
dem
Gebiet
seiner
Verbandsmitglieder
Abwasser
zu
sammeln,
zu
reinigen,
zu
verwerten
oder
sonst
unschädlich
zu
machen.
Der
Verband
setzt
fest
und
erhebt
die
dazu
notwendigen
Entgelte,
Beiträge,
Gebüh-
ren
und
Mitgliedsbeiträge,
-
Wasserversorgungs-
und
Ab-
wasseranlagen
zu
errichten,
zu
erweitern,
zu
betreiben
und
zu
unterhalten,
-
die
dem
Verband
zustehenden
Anlagen
und
Grundstücke
von
dem
"Wasser/Abwasser
Nord-
mecklenburg-Vorpommern
e.V."
gem.
den
gesetzlichen
Be-
stimmungen
zu
übernehmen
und
die
Aufgaben
gem.
S
A
Abs.
2
der
Satzung
an
den
in
der
Anlage
2
der
Satzung
aufge-
führten
Anlagen
zu
erfüllen,
2
Glailta
Fortsetzung
Biatt
liche
Entscheidung
vom
30.
Dezember
1993
genehmigt
und
trat
mit
ihrer
Veröffent-
lichung
am
18.
Januar
1994
in
Kraft.
Der
Verband
wird
durch
den
Verbandsvor-
steher
vertreten.
Laupitz
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
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Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRA
1852
Bl.
2
1
Nr.
a)
Firma
Geschäftsinhaber,
der
b)
Ort
der
Niederlassung
persönlich
haftende
a)Tag
der
Ein-
(sitz
der
Gesellschaft)
Gesellschafter,
Eintragung
und
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
Vorstand,
k
Unterschrift
gung
(bei
juristischen
Personen)
|Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
+
+
+
-
die
Verbandsanlagen
und
Verbandsgebäude
in
betriebs-
fertigem
Zustand
zu
halten
und
im
Einvernehmen
mit
den
Aufsichts-
und
Fachbehörden
dem
jeweiligen
Stand
der
Technik
und
Hygiene,
dem
Bedarf
und
der
wirtschaft-
lichen
Lage
allen
rechtli-
chen
Bestimmungen
entspre-
chend
anzupassen.
Da
EEE
BE
EEE
stellvertretender
Verbandsvorsteher:
Frank
Giese,
geb.
am
18.03.1960,
Broderstorf
Vorsitzender
der
Verbandsversamm-
lung:
Joachim
Hünecke,
geb.
am
13.07.1951,
Sanitz
weiteres
Mitglied:
Karin
Helke,
geb.
am
08.02.1957,
Rostock
Die
Satzung
ist
in
den
SS
18
Abs.
3
(Auf-
gaben
des
Vorstandsvorstehers
und
Zeich-
nungsbefugnis)
und
19
Abs.
1
(Aufgaben
des
Vorstandes)
geändert.
Der
Vorstand
vertritt
den
Verband
gericht-
lich
und
außergerichtlich.
a)
04.
2001
dene
Laupitz
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
b)
Satzung
Bl.
38
ff
SB
Dezember
Fortsetzung
Blat
5
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Rostock
Handelsregister
HRA
1852
Bl.
3
Nr
a)
Firma
Geschäftsinhaber,
der
b)
Ort
der
Niederlassung
persönlich
haftende
a)Tag
der
Ein-
(Sitz
der
Gesellschaft)
Gesellschafter,
Eintragung
und
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|Vorstand,
Prokura
.
Unterschrift
gung
(bei
juristischen
Personen)
|Abwickler
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
3
|
Erklärungen,
durch
die
der
Verband
ver-
a)
pflichtet
werden
soll,
bedürfen
der
09.
April
2002
Schriftform.
Sie
sind
vom
Verbandsvor-
—
steher
oder
seinem
Stellvertreter
und
X
<
einem
weiteren
Vorstandsmitglied
oder
we”
einem
Geschäftsführer
zu
unterzeichnen,
sofern
die
Dienstanweisung
über
die
Laupitz
Unterschriftsberechtigung
hierfür
nicht
Urkundsbeamtin
eine
andere
Regelung
vorsieht.
der
Geschäfts-
stelle
b)
Ergänzende
Ein-
tragung
zur
ifd.Nr.
2
Sp.
5
4
Verbandsvor-
Dietmar
Vogel
ist
nicht
mehr
Verbandsvor-
|a)
steherin:
steher,
15.
April
2003
Zur
neuen
Verbandsvorsteherin
ist
Ines
<
Ines
Gründel,
Gründel,
geb.
am
13.11.1965,
Rostock,
ge-
SE
geb.
am
13.11.1965,
wählt.
Rostock
Rütz
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
b)
Beschluss
Bl.
60
SB