| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer ist/ sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschaft sowie zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |