Hat die Gesellschaft mehrere Komplementäre, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinschaftlich vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Komplementär, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)