Die Kommanditgesellschaft hat einen oder mehrere Komplementäre. Ist nur ein Komplemtär vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Komplementären Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.