Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen.
einzelvertretungsberechtigt; die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.