Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Personen; dem Ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Erste Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zu zweit. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die einfache Mehrheit der Mitglieder des Vorstands ihre Zustimmung per E-Mail mit eingescannter Unterschrift oder schriftlich, erteilt haben.