Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, so wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer und Prokuristen sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (004)