Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftender Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft sind befugt, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.