Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie allen eingetragenen Kommanditisten befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.