Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser alleine; bei Vorhandensein mehrerer persönlich haftender Gesellschafter vertreten diese gemeinsam. Jeder persönlich haftender Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.