Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftliche Vertreter sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der Kommanditgesellschaft sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und ihren Gesellschaftern von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der Kommanditgesellschaft sowie für Rechtsgeschäfte zwischen diesen Gesellschaften und den Gesellschaften der Firma Bierbaum Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.