Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken gemeinschaftlich mit dem Inhaber oder einem anderen Prokuristen:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken gemeinschaftlich mit dem Inhaber oder einem anderen Prokuristen: