Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; mit der Ermächtigung gemeinsam mit dem Inhaber oder einem anderen Prokuristen zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; mit der Ermächtigung gemeinsam mit dem Inhaber oder einem anderen Prokuristen zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: