Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, verteten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten, sowie mit der Befugnis für jeden Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen.