Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis - auch für den Geschäftsführer, Herrn Stefan Becker, * 15.07.1967 - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.