Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter - sowie dessen jeweilige Geschäftsführer - ist befugt, bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen bzw. als Vertreter des persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen.