Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines persönlich haftenden Gesellschafters Rechtsgeschäfte vorzunehmen.