mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft auf der einen Seite und der persönlich haftenden Gesellschafterin auf der anderen Seite handelt.