Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Komplementäre. Hat die Gesellschaft nur einen Komplementär, so vertritt dieser allein. Hat die Gesellschaft mehrere Komplementäre, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinschaftlich vertreten.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)