Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind berechtigt, die Kommanditgesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten, insbesondere der persönlich haftenden Gesellschafterin, abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).