| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft von allen Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |