| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen gesetzlichen Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |