| Gegenstand | (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, insbesondere der überregionalen, außerschulischen Bildung, Jugendbegegnung und Fortbildung und auf den Gebieten Kunst, Kultur, Sport, Umwelt und Gesundheit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und der Nutzung einer inklusionsorientierten Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte auf Sylt, in der bundesweite Bildungs- und Begegnungsarbeit für junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen angeboten wird. (2) Die Aufenthalte, insbesondere von Gruppen von Kindern und Jugendlichen, dienen konkreten Erziehungs-, Ausbildungs-, Gesundheits-, oder Fortbildungszwecken sowie der Teilhabe an gemeinschaftsfördernden, sozialen und ökologischen Aktivitäten. (3) Zur Verfolgung ihrer Zwecke kann die Stiftung Leistungen selbst erbringen, die Trägerschaft von Einrichtungen übernehmen, Unternehmen gründen, übernehmen bzw. erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (4) Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften. Der Satzungszweck wird insoweit verwirklicht durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Tochtergesellschaften zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne von Absatz 1. Die Stiftung kann die Funktion des Gesellschafters in ihren Tochtergesellschaften und gegebenenfalls bei Beteiligungen wahrnehmen. |