| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft abzuschließen. Im Übrigen sind der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |