Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten alle gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und zur Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und zur Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und zur Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: