| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte, insbesondere mit der persönlich haftenden Gesellschafterin, abzuschließen. |