Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.