| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter oder zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Komplentärin einer anderen Gesellschaft und der hiesigen Gesellschaft abzuschließen. |