| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat stets nur eine persönlich haftende Gesellschafterin. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |