Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten.Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.