Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt er allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.