Hat die Gesellschaft nur eine persönlich haftende Gesellschafterin, vertritt diese die Gesellschaft allein. Ansonsten wird die Gesellschaft durch sämtliche persönlich haftenden Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer und Prokuristen sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer und Prokuristen-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.