Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ist nur eine persönlich haftende Gesellschafterin vorhanden, vertritt diese allein. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.