Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden vertritt er einzeln. Sind mehrere persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt; Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.