Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, so ist dieser zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Bei mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern sind diese jeweils mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter zur Vertretung berechtigt. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)