| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung ist nur derjenige Persönlich haftende Gesellschafter berechtigt, der in der besonderen Vertretungsregelung genannt ist und mit der dort genannten Vertretungsberechtigung.Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |