| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft abzuschließen. |