Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt; Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sowie die Liquidatoren sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.