Der Eigenbetrieb wird durch die Geschäftsführung (Betriebsleitung) vertreten.
Der Eigenbetrieb hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur eine Person als Geschäftsführer eingesetzt, vertritt diese den Eigenbetrieb allein.
Sind mehrere Personen als Geschäftsführer eingesetzt, wird der Eigenbetrieb durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Das immobile Vermögen der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zu bewirtschaften und die der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) auf dem Gebiet der Bewirtschaftung des immobilen Vermögens obliegenden Aufgaben zu erfüllen sowie Aufgaben der Stadtentwicklung, insbesondere auch durch die Anpassung vorhandener Grundstücke und Immobilien an gesellschaftliche Bedarfe zu fördern und zu gewährleisten, sowie eine einheitliche Bewirtschaftung sicherzustellen, jeweils nach von der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) vorgegebenen Zielen; die öffentliche Infrastruktur im Rahmen des öffentlichen Immobilienmanagements einheitlich zu erhalten und zu optimieren.