| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Eigenbetrieb wird durch die Geschäftsführung (Betriebsleitung) vertreten.
Der Eigenbetrieb hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur eine Person als Geschäftsführer eingesetzt, vertritt diese den Eigenbetrieb allein.
Sind mehrere Personen als Geschäftsführer eingesetzt, wird der Eigenbetrieb durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. |