| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 15.11.2023 (AZ: 10 IN 78/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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