| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, soweit es sich um die Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der Gesellschaft handelt. |