| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 28.04.2020 (AZ: 10 IN 24/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 22.06.2020 (AZ: 10 IN 24/20) ist der Beschluss vom 28.04.2020 insoweit abgeändert, dass der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt ist. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven am 01.07.2020 (AZ: 10 IN 24/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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