| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter allein vertreten, wenn nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jedem persönlich haftenden Gesellschafter kann Einzelvertretungsbefugnis sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |