| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2005 das von der Anton Walte Sohn GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 11849 HB) ausgegliederte Vermögen als Gesamtheit mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Beteiligung, Barguthaben und des näher bezeichneten Kommanditkapitals nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2005 das von der Linne & Bollow GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 23216 HB) ausgegliederte Vermögen als Gesamtheit nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen. Von der Ausgliederung ausgenommen sind die im Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Vermögensteile: Grundstücke und Geschäftsbauten, Beteiligungen, Teilbetrag des Instandhaltungsfonds I.G Herrlichkeit, Teilbetrag von Forderungen, Kapitalanteile und Teilbetrag von Verbindlichkeiten.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. |
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