Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder persönlich haftender Gesellschafter kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Söffge Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 15887 HB) zu vertreten