| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 29.06.2004 (AZ: 40 IN 451/04 S und 40 IN 452/04 S) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 01.09.2004 (AZ: 40 IN 451/04 S) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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